Nuklearschaden

Sämtliche Schäden die in Zusammenhang mit dem Verfahren einer Kernspaltung stehen gelten als Nuklearschaden. Die Folgen eines solchen Schadens reichen von gesundheitlichen Schäden auf Grund radioaktiver Verseuchung und reichen bis zum Tod.

Die Versicherer gewähren hierfür keinen Rechtsschutz.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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