Nichtselbstständige

Personen die weder ein Gewerbe betreiben oder eine freiberufliche oder anderweitige selbständige Tätigkeit ausführen, gelten als Nichtselbständige. Zu diesen Personen gehören sämtliche Lohn- und Gehaltsempfänger, Pensionäre und Rentner, Studenten und Arbeitslose und Hausfrauen die im heimischen Haushalt tätig sind.

Kurz gesagt gelten sämtliche Personen die kein Gewerbe betreiben oder in einem Angestelltenverhältnis stehen als Nichtselbständige.

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