Nebenklage

Eine Nebenklage ermöglicht es Verletzten oder Hinterbliebenen einer in Folge einer Straftat getöteten Person vor Gericht, neben dem Staatsanwalt, als Ankläger aufzutreten um am Strafverfahren teilzunehmen.

Die Versicherer gewähren versicherten Personen keinen Rechtsschutz, wenn sie als aktive Nebenkläger auftreten, sodass die Kosten selbst zu tragen sind.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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