Nebenintervention

Wenn sich eine dritte Person an einem Rechtsstreit beteiligt um eine der Parteien zu unterstützen, so bezeichnet man dies als Nebenintervention, wobei der Streitbeitritt als wichtigster Fall angesehen wird. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn ein solcher Dritter dem Rechtsstreit einzig und allein aus dem Grund beitritt, weil er das Ziel verfolgt einer der Parteien zum Sieg zu verhelfen. Dem Nebeninterventen wird seitens der Versicherung der Partei, der er beitritt Rechtsschutz gewährt, sofern in dem Versicherungsvertrag ein solcher Mitschutz inbegriffen ist.

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