Wird dem Versicherungsschein im Nachhinein ergänzend einer oder mehrere Einschlüsse beigefügt, so nennt man das Einbeziehen des zusätzlichen Risikos Nachtrag. Wird der bestehenden Berufs-Rechtsschutzversicherung beispielsweise nach Abschluss noch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hinzugefügt, so spricht man von einem Nachtrag. Ebenso verhält es sich, wenn sich eine Gefahr oder ein Risiko in der bereits bestehenden Versicherung ändert. Dies kann z.B. ein Umzug sein, aber auch ein Fahrzeugwechsel, da das Risiko bei einem neuen Fahrzeug auf Grund seiner Bauart steigen, aber auch sinken kann.
Nachträge sind eine gängige Verfahrensart in der Versicherungsbranche und dienen der Erleichterung zur Aktualisierung bestehender Verträge.
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