Arbeitskräfte die in einer Organisation bzw. in einem Unternehmen eines Versicherungsnehmers beschäftigt sind, gelten als Mitarbeiter. Sie arbeiten in der Unternehmung mit und tragen im Idealfall zu dessen Geschäftserfolgen bei. Mitarbeiter können Arbeitnehmer, Familienangehörige, aber auch Auszubildende sein und es ist nicht zwingend notwendig, dass sie für ihre Tätigkeit entlohnt werden oder auf Dauer angelegt ist.
Mitarbeiter
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