Mahnbescheid

Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens kann ein Mahnbescheid per Formular beantragt und erhalten werden. Der Sinn eines Mahnbescheides ist es, als Grundlage für einen evtl. folgenden Vollstreckungstitel zu dienen, falls man eine Forderung gegenüber einem Dritten hat.

Bei Angelegenheiten in denen Geld gefordert wird besteht darüber hinaus die Möglichkeit ein gerichtliches Mahnverfahren ohne eine vorher gehaltene mündliche Verhandlung zu erwirken. Wenn der Schuldner einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid anlegt, läutet dies einen Zivilprozess ein, wie man ihn nach einer Klageerhebung kennt.

Die Regelung zu diesem gerichtlichen Mahnverfahren ist in §§ 688 ff. ZPO festgelegt und ist nicht mit außergerichtlichen Mahnungen, wie man sie von Inkassobüros, Anwälten und Unternehmen kennt zu verwechseln.

Ein Mahnbescheid bietet die Möglichkeit Geldforderungen ohne ein Urteil und einer Klageerhebung durchzusetzen. Durchgeführt wird ein solches Verfahren von einem Rechtspfleger.

Vor Jahren lautete der Name des heutigen Mahnbescheids noch Zahlungsbefehl, jedoch gilt diese Bezeichnung als überholt.

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