Leistungspflicht

Die Versicherungsgesellschaften sind dazu verpflichtet die rechtlichen Interessen Ihrer Versicherungsnehmer wahrzunehmen – man spricht von einer sogenannten Leistungspflicht. Die nachfolgend genannten formellen und materiellen Voraussetzungen sind vom zuständigen Schadenbüro zu überprüfen:

Formell:

  1. Besteht ein Rechtsschutz-Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer

  2. Ist das bettoffene Risiko Gegenstand der bestehenden Rechtsschutzversicherung?

  3. Wurden die Versicherungsbeiträge stets pünktlich und fristgerecht bezahlt ?

Materiell:

  1. Welcher Leistungsart ist der im Schadensprotokoll festgehaltene Sachverhalt zuzuordnen?

  2. Hat sich der Rechtsschutz-Fall währen der Laufzeit und nicht davor, danach oder während der Wartezeit zu Beginn des Vertragsverhältnisses ereignet?

  3. Die rechtlichen Interessen müssen im örtlichen Geltungsbereich wahrgenommen werden

  4. Kein Vorliegen eines Risikoausschlusses

  5. Die Obliegenheiten seitens des Versicherungsnehmers müssen erfüllt sein

  6. Es muss eine positive Erfolgsaussicht vorliegen, damit die Versicherung für die anfallenden Kosten einsteht, wobei diese nicht in einem groben Missverhältnis der angepeilten Erfolges stehen dürfen

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering