Die Versicherungsgesellschaften sind dazu verpflichtet die rechtlichen Interessen Ihrer Versicherungsnehmer wahrzunehmen – man spricht von einer sogenannten Leistungspflicht. Die nachfolgend genannten formellen und materiellen Voraussetzungen sind vom zuständigen Schadenbüro zu überprüfen:
Formell:
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Besteht ein Rechtsschutz-Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer
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Ist das bettoffene Risiko Gegenstand der bestehenden Rechtsschutzversicherung?
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Wurden die Versicherungsbeiträge stets pünktlich und fristgerecht bezahlt ?
Materiell:
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Welcher Leistungsart ist der im Schadensprotokoll festgehaltene Sachverhalt zuzuordnen?
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Hat sich der Rechtsschutz-Fall währen der Laufzeit und nicht davor, danach oder während der Wartezeit zu Beginn des Vertragsverhältnisses ereignet?
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Die rechtlichen Interessen müssen im örtlichen Geltungsbereich wahrgenommen werden
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Kein Vorliegen eines Risikoausschlusses
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Die Obliegenheiten seitens des Versicherungsnehmers müssen erfüllt sein
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Es muss eine positive Erfolgsaussicht vorliegen, damit die Versicherung für die anfallenden Kosten einsteht, wobei diese nicht in einem groben Missverhältnis der angepeilten Erfolges stehen dürfen