Leistungsart

Die Leistungsart beschreibt den Bereich des materiellen Rechtes, für den nach den Bestimmungen der ARB Rechtsschutz gewährt wird.

Dem § 2 der ARB zur Folge handelt es sich um die nachfolgenden Bereiche:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz > dieser wird in zwei Tarifbereiche untergliedert – den Allgemeinen und den Verkehrs-Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht > dieser wird in zwei Tarifbereiche untergliedert – den Allgemeinen und den Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz bei gerichtlichen Handlungen
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz (Gemäß der Bedingungen und der tariflichen Untergliederung in den allgemeinen und den Verkehrs-Rechtsschutz)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Gemäß der Bedingungen und der tariflichen Untergliederung in den allgemeinen und den Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz)
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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