Die Leistungsart beschreibt den Bereich des materiellen Rechtes, für den nach den Bestimmungen der ARB Rechtsschutz gewährt wird.
Dem § 2 der ARB zur Folge handelt es sich um die nachfolgenden Bereiche:
- Schadensersatz-Rechtsschutz > dieser wird in zwei Tarifbereiche untergliedert – den Allgemeinen und den Verkehrs-Schadensersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht > dieser wird in zwei Tarifbereiche untergliedert – den Allgemeinen und den Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz bei gerichtlichen Handlungen
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz (Gemäß der Bedingungen und der tariflichen Untergliederung in den allgemeinen und den Verkehrs-Rechtsschutz)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Gemäß der Bedingungen und der tariflichen Untergliederung in den allgemeinen und den Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz)
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht