Diese Form des Beschäftigungsverhältnisses ist eine auf einen im Vorfeld begrenzten Zeitraum angelegt. Der Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma bzw. einem Personalleasingunternehmen und bekommt einen solchen Leiharbeiter vermittelt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass der Beschäftigte ein Entgelt für seine Dienste erhält, jedoch ist dies sehr unwahrscheinlich.
Für den Zeitraum, in der der Leiharbeiter für den Versicherungsnehmer tätig ist, ist er über dessen Rechtsschutzversicherung mitversichert.