Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz (LuV)

Die LuV ist eine Kombination von Rechtsschutz für Inhaber land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und tritt dann in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer einen solchen Betrieb allein oder gemeinschaftlich mit anderen Personen betreibt. Sie kann von Angehörigen der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft abgeschlossen werden, sofern sie nicht gewerbesteuerzahlungspflichtig sind. Der Versicherungsschutz greift sowohl im beruflichen als auch privaten Bereich und schließt den Bereich des Verkehrs-Rechtsschutzes mit ein, wobei Nutzfahrzeuge, LKW und Anhänger davon ausgeschlossen sind, es sei denn ihr Einsatz dient dem geschäftlichen Betrieb.

Sämtliche freiberuflichen und selbständigen Tätigkeiten, mit Ausnahme des Land bzw. Forstwirts ist von der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtschutz ausgeschlossen, sodass es in der Regel einer weiteren Rechtsschutzversicherung bedarf.

Neben dem Versicherungsnehmer sind auch der Ehegatte, ein vertraglich festgeschriebener Lebenspartner, minderjährige und unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr mitversichert, wobei die Kinder keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen, die dauerhaft und entgeltlich ausgeübt wird. Ist dies der Fall, so sind sie nicht mehr über die elterliche Versicherung geschützt.

Bei volljährigen Kindern greift die Versicherung nur im privaten und beruflichen (selbständige und freiberufliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen) Bereich. Ist ein Kind Eigentümer und Halter eines Fahrzeuges, so greift die Versicherung ebenso wenig, wie wenn sie ein Fahrzeug einer außenstehenden Person führen (Ausnahme Lebenspartner).

Des Weiteren gilt der Rechtsschutz für sämtliche Personen, die in dem Betrieb beschäftigt sind, jedoch nur dann, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer nachgehen. Ebenso sind alle namentlich im Versicherungsvertrag festgehaltenen, auf dem Betriebsgelände wohnenden Personen und Hoferben sowie Altenteiler inkl. der Lebenspartner und deren Kinder mitversichert.

Die nachfolgend genannten Gebiete sind Gegenstand und somit Bestandteile des LuV-Rechtsschutzes:

  • Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile
  • Allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Es wird deutlich wie umfangreich der Versicherungsschutz im Rahmen des Landwirtschafts- und Verkehrs – Rechtsschutzes ist. Sollten Sie in diesem Bereich tätig sein, so führt kaum ein Weg an einer solchen Versicherung vorbei. Schützen Sie sich, Ihre Familie und Betriebsangehörige und machen Sie noch heute den kostenlosen Tarifvergleich.

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