Alles was in einem Fahrzeug mitgeführt wird und nicht zur Ausstattung des Fahrzeuges gehört, wird als Ladung bezeichnet. Dies können beispielsweise Gepäckstücke, Wasserkisten, Kameras etc. sein.
Im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutz ist diese Ladung nicht Gegenstand des Versicherungsvertrages, jedoch sind sie über die Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz mitversichert, wenn es sich um Eigentümer des Versicherungsnehmers handelt. Gehören diese Gegenstände einem dritten Außenstehenden, so sind dessen Eigentümer nur dann mitversichert, wenn er einen Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen hat.