Ladung (in Fahrzeug)

Alles was in einem Fahrzeug mitgeführt wird und nicht zur Ausstattung des Fahrzeuges gehört, wird als Ladung bezeichnet. Dies können beispielsweise Gepäckstücke, Wasserkisten, Kameras etc. sein.

Im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutz ist diese Ladung nicht Gegenstand des Versicherungsvertrages, jedoch sind sie über die Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz mitversichert, wenn es sich um Eigentümer des Versicherungsnehmers handelt. Gehören diese Gegenstände einem dritten Außenstehenden, so sind dessen Eigentümer nur dann mitversichert, wenn er einen Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen hat.

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