Kulanz

Allgemein versteht man unter Kulanz ein Entgegenkommen unter Vertragsparteien nach Abschuss eines Vertrages, sodass eine der Parteien mindestens auf sein Recht verzichtet. Häufig ist diese Form des Rechtsverzichts in der Wirtschaft anzutreffen, da dies ein probates Mittel zur langfristigen Kundenbindung darstellt. Einige Versicherungen leisten auch dann Rechtsschutz, wenn sie dies nicht müssten. Wenn ein Versicherungsnehmer beispielsweise ein langjähriger Kunde ist und versicherungstechnisch eher unauffällig war, so kann es sein, dass die Versicherer die Kosten trotzdem übernehmen, sofern diese in einem vertretbaren Verhältnis zu den fälligen Mitgliedsbeiträgen sind.

Wenn Sie idealen Rechtsschutz zum fairen Preis suchen sind Sie mit unserem Tarifcheck bestens beraten. Machen Sie noch heute den Tarifvergleich und sparen bares Geld.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering