Allgemein versteht man unter Kulanz ein Entgegenkommen unter Vertragsparteien nach Abschuss eines Vertrages, sodass eine der Parteien mindestens auf sein Recht verzichtet. Häufig ist diese Form des Rechtsverzichts in der Wirtschaft anzutreffen, da dies ein probates Mittel zur langfristigen Kundenbindung darstellt. Einige Versicherungen leisten auch dann Rechtsschutz, wenn sie dies nicht müssten. Wenn ein Versicherungsnehmer beispielsweise ein langjähriger Kunde ist und versicherungstechnisch eher unauffällig war, so kann es sein, dass die Versicherer die Kosten trotzdem übernehmen, sofern diese in einem vertretbaren Verhältnis zu den fälligen Mitgliedsbeiträgen sind.
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