Standardmäßig schließen die Versicherungsgesellschaften sämtliche Kriege (zwischen Ländern und Staaten, aber auch Bürgerkriege) sowie alle Gewaltzustände vom Versicherungsschutz aus.
Kriegsereignisse und feindselige Handlungen
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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