Hierbei handelt es sich um eine abgewandelte Variante des Berufs-Rechtsschutzes für Selbstständige in Kombination mit dem Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrer-Rechtsschutz, der für das KFZ-Gewerbe (Handel und Handwerk etc., Fahrschulen und Tankstellen) bestimmt ist. Die Versicherer gewähren sämtlichen Betriebsangehörigen und somit bei dem Versicherungsnehmer beschäftigt sind oder die Fahrzeuge des Versicherten oder Kundenfahrzeuge führen Versicherungsschutz.
Dabei gilt der Schutz auch für Fahrzeuge, die zwar nicht auf den Versicherungsnehmer angemeldet und zugelassen sind, jedoch sein Eigentum sind.
Folgende Gebiete sind im Rahmen der Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz versichert:
- Allgemeinem Schadenersatz-Rechtsschutz
- Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
- Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
- Allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Insbesondere Personen, die in einer der o.g. Felder selbständig tätig ist sollte in jedem Fall eine Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutzversicherung abschließen, nicht nur um sich selbst, sondern auch seine Mitarbeiter zu schützen.
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