Kosten

Sämtliche von der Versicherung erbrachten Leistungen, deren Umfang sich nach § 5 ARB richtet, nach Eintreten eines Rechtsschutzfalles werden als Kosten bezeichnet. Im Rahmen eines Rechtsschutzfalles steht die Versicherung bis zu vertraglich vereinbarten Höchstgrenze der Versicherungssumme für die entstehenden Kosten ein.

Die Versicherer kommen für die nachfolgend aufgelisteten Kosten ein:

  • Übernahme von Gebühren und Auslagen für einen Rechtsanwalt, wobei die Kosten nur bis zur Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze für einen am zuständigen Gericht ansässigen (Korrespondenz) getragen werden
  • Übernahme der Gebühren und Auslagen für einen Steuerberater im Falles eines Gerichtsprozesses im Rahmen des Steuer-Rechtsschutzes
  • Übernahme von Notarkosten in Fällen freiwilliger Gerichtsbarkeit sowie im Rahmen der Beratungs-Rechtsschutz für Fragen im Familien- und Erbrecht
  • Kosten für Gerichte inkl. der Entschädigungszahlungen für Zeugen und Sachverständige die vom Gericht herangezogen wurden
  • Gebühren für Schieds- und Schlichtungsverfahren welche auf die Höhe der erstinstanzlichen Gerichtskosten begrenzt sind
  • Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Anfallende Kosten der Verwaltungsgerichte und –behörden sowie der Finanzgerichte inkl- der Kosten für Zeugen und Sachverständige, vorausgesetzt es besteht Rechtsschutz für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten
  • Übernahme von Kosten eines rechts- und sachkundigen Bevollmächtigten bei Fällen im Ausland im Rahmen einer Auslands-Rechtsschutzversicherung
  • Übernahme der Kosten im Falle des Einsatzes eines technischen Sachverständigen bzw. einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation (z.B. DEKRA), vorausgesetzt deren Einsatz ist zwingend notwendig für eine Entscheidungsfindung in Zusammenhang mit Kfz-Angelegenheiten. Bedarf es im Ausland eines Sachverständigen, so werden die Kosten ebenfalls übernommen
  • Übernahme von Kosten die durch einen Übersetzer entstehen, wenn Unterlagen übersetzt werden müssen, da sie im Ausland benötigt werden um die Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen
  • Kaution (siehe auch Oberbegriff Kaution)
  • Übernahme notwendiger und anfallender Reisekosten inkl. Tage- und Übernachtungsgelder, wenn von einem ausländischen Gericht die persönliche Anwesenheit verlangt wird
  • Zahlungen von Vorschusskosten generell
  • Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten sowie der Gerichtskosten, sofern man zur Erstattung der Kosten verpflichtet ist
  • Übernahme der gegnerischen Nebenkläger- und Privatkosten
  • Die Erstattung der persönlichen Aufwendungen die anfallen um die rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Darunter fallen neben die Reisekosten, dem Verdienstausfall auch Telefon- und Portokosten etc. werden nicht von der Versicherung getragen Ebenso werden Zeugenermittlungskosten und Auskünfte von Behörden hinsichtlich möglicher Straßenbau- und Wetterverhältnisse nicht übernommen

Die Liste der möglichen anfallenden Kosten ist sehr lang und verdeutlicht, dass eine Rechtsschutzversicherung sehr oft für diese aufkommt. Darum sollten Sie sich schützen und noch heute von unserem Tarifcheck Gebrauch machen und von den günstigen Angeboten profitieren.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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