Die Aufgabe eines Korrespondenzanwalts (auch Verkehrsanwalt genannt) beschränkt sich auf die Übernahme des Schriftverkehrs des Versicherungsnehmers und dem Rechtsanwalt der gegnerischen Partei, der mit der Prozessführung vertraut wurde.
Liegt das zuständige Gericht mehr als 100 KM vom Wohnort des Versicherungsnehmers weg, so werden die Korrespondenzgebühren (die Prozessgebühren die einem Korrespondenzanwalt zustehen) von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Bei Rechtsschutzfällen im Inland wird für die Übernahme der Kosten vorausgesetzt, dass es sich um eine gerichtliche Wahrnehmung handelt, da die Kosten einer außergerichtlichen Einigung nicht vom Versicherer getragen werden.
Unterschätzen Sie nicht die Wahrscheinlichkeit des Inkrafttretens eines fremden Gerichtes, sodass ein Korrespondenzanwalt benötigt wird – ein Online Tarifcheck dauert nicht lange und ist unverbindlich und kostenlos – verlieren Sie keine Zeit.