Kinder

Sowohl für ehelich erklärte Kinder, Adoptivkinder, Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers und Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt des Versicherten leben sind leiblichen Kindern in der Versicherung gleichgestellt und erfahren dem denselben Schutz.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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