Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die meist in Form von Geld entrichtet wird und der Durchsetzung von eigenen rechten bzw. zur Abwehr fremder Rechte dient.
Die Entrichtung von Kautionszahlungen ist im Ausland nicht ungewöhnlich, sodass sie hin werden, wenn eine Person beispielsweise in einen Unfall verwickelt ist. Die Sicherheitsleistung dient quasi als Pfand, dass der / die Betroffene nicht einfach das Land verlässt um von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont zu bleiben. Die Versicherer stellen einen Betrag von bis zu 100.000 € als zinsloses Darlehen zur Verfügung. Diese Regelung findet in § 5, Abs. 5 b statt.
Beispiele:
Wenn einer Person beispielsweise die Ausreise aus Polen auf Grund eines tödlichen Verkehrsunfalls erst gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von 15.000 € erlaubt wird.
Wird einem Versicherungsnehmer in der Schweiz zur Last gelegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben und ihm eine Strafe von 300 Sfr auferlegt, so kann es passieren, dass ihm die Zahlung einer Kaution in Höhe von 500 Sfr auferlegt wird (inkl. möglicher Gerichtskosten)
Da die im Ausland verlangten Zahlungen von Kautionen i. d. R. der Sicherstellung der Opfer im Rahmen eines Verkehrsunfalles dienen und es sich dabei um sog. Zivilkautionen handelt, trägt die Haftpflichtversicherung diese Kosten.
Nach Abschluss des Strafverfahrens ist die volle von der Versicherung übernommene Kaution vom Versicherten zurückzuzahlen, da dies quasi nur eine zinsfreie Leihgabe ist und nicht vom Rechtsschutz übernommen wird. Dies gilt auch für Zivilkautionen die von der Versicherung übernommen wurden. Der Versicherungsnehmer muss den Betrag in jedem Fall an die Versicherungsgesellschaft zurückzahlen, dabei spielt es keine Rolle ob die Kaution verfällt oder nicht. Dies kann beispielsweise passieren, wenn ein Gerichtstermin im Ausland nicht wahrgenommen wird.
Die passende Rechtsschutzversicherung steht Ihnen auch im Ausland zur Seite – schützen Sie sich am besten noch heute und machen den Tarifvergleich.