Jagdpachtvertrag

Ein solcher Vertrag fällt nicht unter den Rechtsschutzbereich im Vertrags- und Sachenrecht, da er nicht als Grundstücks-Pachtvertrag betrachtet wird.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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