Eine Instanz umschreibt eine Gerichtsinstanz bzw. einen Rechtszug und bezeichnet die einzelnen Stufen, welche im Rahmen eines Gerichtsverfahrens beschritten werden können. Angefangen beim Amtsgericht kann ein Verfahren im nächsten Schritt vor dem Landgericht, dem Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof ausgetragen werden. Je nach Streitwert oder der zu behandelnden Strafsache und Straftat wird entscheiden welche Instanz die Erste ist.
Weitere Instanzen bestimmen sich je nach Art der zulässigen Rechtsmittel.