Insasse

Sofern eine Person sich berechtigterweise in einem Fahrzeug befindet ohne dieses zu führen, ist sie über die Verkehrsrechtschutzversicherung mitversichert.

Insassen sind somit ab dem Moment des Einsteigens bis zum Aussteigen in Rechtsschutzfällen mitversichert, da der Versicherungsschutz grundsätzlich mit der körperlichen Verbindung einer Person mit einem Fahrzeug beginnt und mit dem Verlassen endet. Der Privat-Rechtsschutz schützt Insassen sowohl in privaten als auch öffentlichen Verkehrsmitteln.

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