Inlandsschaden

Alle Rechtsstreitigkeiten, welche in der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden, bezeichnet man als Inlandsschaden. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um die Wahrnehmung deutscher oder ausländischer Personen handelt, einzige Voraussetzung ist, dass es auf deutschem Boden geschehen muss.

Ein Auslandsschaden liegt hingegen vor, wenn eine Person einen Verkehrsunfall in den Niederlanden verursacht, da das niederländische Gericht zuständig ist und die Person auch vor ein niederländisches Gericht treten muss.

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