Die gesetzliche Vergütung für Rechtsanwälte wird in der Gebührenordnung geregelt. Trotz dieser Gebührenordnung lässt sie einem Anwalt und dem Mandanten aber auch die Freiheit, dass die Höhe des Honorars frei vereinbart werden kann. Somit lässt sich sagen, dass die Gebührenordnung der Orientierung und als Richtlinie für ein Honorar dient.
Kommt es zum Gebrauch der Rechtsschutzversicherung, sodass diese das Honorar eines Anwalts übernimmt, so tut sie dies lediglich bis zu der Höhe, die in der Gebührenordnung angegeben ist. Der Versicherte muss darüber hinausgehende Kosten selbst zu begleichen, wenn das Honorar frei vereinbart wurde. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Kosten nur bis zu der Höhe der gesetzlichen Vorschriften.
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