Im Rahmen einer Privat-Rechtsschutzversicherung sind Hausbedienstete nicht mitversichert, jedoch wird dem Versicherungsnehmer bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit angestellten Hausbediensteten Arbeits-Rechtsschutz gewährt.
Hausbedienstete
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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