Handelsvertreter

Eine Person die nicht selbständig ein Gewerbe betreibt und permanent damit betraut ist für ein oder mehrere unterschiedliche Unternehmen tätig zu sein und dabei Geschäfte in deren Namen abzuschließen bzw. zu vermitteln, bezeichnet mal als Handelsvertreter.

Zu beachten ist, dass es sich dabei weder um einen Groß- oder Einzelhändler, der nur im eigenen Namen Geschäfte abschließt, noch um einen Kommissionär handelt, der zwar auf Rechnung eines Kommittenten (also eines anderen) handelt, dies aber im eigenen Namen tut.

Sollten Sie als Handelsvertreter tätig sein und noch keinen Rechtsschutz genießen, so empfiehlt sich ein Blick auf unseren Tarifvergleich …. es lohnt sich.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering