Handelsgesellschaften

Die Versicherungen gewähren keinen Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen aus dem Bereich des Handelsgesellschaftsrechts, was Unternehmen mit der Rechtsform einer OHG, AG, GmbH und KG betrifft. Ausgeschlossen werden seitens des Versicherers hierbei folgende spezifisch gesellschaftsrechtliche Themen:

  • Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter
  • Bestimmungen hinsichtlich Gründungen und Liquidationen
  • Vertretungsbefugnisse
  • Rechtsbeziehungen unter den Gesellschaftern etc.

Allgemein lässt sich sagen, dass es sich hierbei um Themen handelt, welche sich nicht aus der Tätigkeit der Gesellschaft ergeben.

Kommt es jedoch in einer GmbH, welche einen Lebensmittelhandel betreibt bzw. eine OHG die Möbelhandel betreibt, zu Auseinandersetzungen die im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck stehen, so gewähren die Versicherer Berufs-Rechtsschutz für Selbständige.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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