Haftpflichtbestimmungen, gesetzliche

In den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen wird die Haftung einer Person gegenüber einem Geschädigten begründet. Es handelt sich im deutschen Recht um eine sogenannte Verschuldenshaftung, sodass ein regelmäßiges Verschulden des Schädigenden vorausgesetzt wird.

Klassische Beispiele sind das verkehrswidrige Verhalten im Straßenverkehr, Verstöße und Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht durch den Bund, das Land oder die Gemeinden, Verstöße gegen geltende Arbeitsschutzvorschriften, Fehlverhalten und falsche Behandlung durch Notare und Ärzte sowie behördliche Amtspflichtverletzungen.

Verstößt ein Vertragspartner beispielsweise im Rahmen eines Vertrages gegen allgemeine Pflichten, sodass der Gesamtgüterbereich des Vertragspartners verletzt wird, so liegt ein Verstoß gegen Haftpflichtbestimmungen vor.

Beispiele:

Wenn ein Tierfutterlieferant belastetes Futter an einen Viehbauern ausliefert und somit billigend und wissentlich in Kauf nimmt, dass das Vieh des Bauern daran erkranken kann.

Ein weiteres Beispiel:

Eine Kfz-Werkstatt bekommt den Auftrag eine Inspektion durchzuführen. Im Rahmen eines Ölwechsels versäumt es ein Mitarbeiter den Ventildeckel des Motors ordnungsgemäß zu verschließen, sodass es nach wenigen Kilometern Fahrt zu einem kapitalen Motorschaden kommt.

Es muss aber nicht immer einen Vertragsabschluss vorliegen um einem Vertragspartner einen Schaden zuzufügen, da die Nicht-Erfüllung einer Verkaufszusage ebenfalls einen Schaden darstellt.

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