Bedarf es einem Gutachter zur Klärung eines Sachverhaltes – beispielsweise im Zuge eines Führerscheinverlustes und einem daraus notwendig werdenden medizinisch psychologischen Gutachten – so kann die Übernahme der Kosten in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen werden.
Gutachter
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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