Gewerbetreibender

Ämtliche selbständig Tätigen, die keine freiberufliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben gelten als Gewerbetreibende. Fällt die ausgeübte Tätigkeit nicht in die §§ 13 und 18 EStG, so liegt ein Gewerbebetrieb vor.

Inhaber eines Gewerbebetriebes (die Mehrzahl der Selbständigen in Deutschland) sind im Berufs-Rechtsschutz für Selbständige zu versichern.

Insbesondere Gewerbetreibende sollten passend versichert sein um im Falle eines Rechtsstreites (mit Kunden oder Geschäftspartnern) umfassenden Versicherungsschutz zu genießen. Unser Tarifvergleich gibt Ihnen eine umfassende Übersicht zu attraktiven Angeboten.

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