Gewerbe

Ein Gewerbe bezeichnet für gewöhnlich dauerhaft auf Gewinn ausgelegte Tätigkeiten durch Gewerbetreibende welche auf eigene Rechnung und Verantwortung betrieben werden. Im Volksmund wird meist sowohl das produzierende als auch das verarbeitende Gewerbe als solches betrachtet. Juristisch gesehen wird ein Gewerbe als erlaubte und nach außen deutlich erkennbare selbständige Tätigkeit betitelt, wobei es sich um keinen freien Beruf handeln darf.

Allgemein lässt sich sagen, dass folgende Merkmale gegeben sein müssen:

  • Die Tätigkeit muss nach außen gerichtet sein
  • Die Tätigkeit muss selbständig und nicht freiberuflich sein
  • Planmäßig und dauerhaft ausgerichtet sein
  • Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen

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