Geschäftsführer

Der Begriff des Geschäftsführers beschreibt den gesetzlichen Vertreter eines gewerbetreibenden Unternehmens mit der Rechtsform einer GmbH, aber auch einen oder mehrere geschäftsführende Gesellschafter einer OHG und einer KG. Nach § 3, Abs. 2 c besteht kein Rechtsschutz für rechtliche Auseinandersetzungen die aus den Anstellungsverhältnissen und Verträgen hervorgehen.

Im Laufe der Zeit ist die Position und Stelle des Geschäftsführers ein wenig verwässert und wird von daher im tagtäglichen Sprachgebrauch allgemeiner und umfassender benutzt, sodass er beispielsweise auch in der Gastronomie, in Verbänden, Vereinen aber auch in kleinen Einzelhandelsbetrieben, die keine der o.g. Rechtsformen tragen, Anwendung findet. Diese Personen genießen den Arbeits-Rechtsschutz im Berufs-Rechtsschutz uneingeschränkt.

Wird Firmen, Vereine, Verbände u. Ä. Verkehrs-Rechtsschutz eingeräumt, so genießt i.d.R. lediglich der in der Police und vertraglich festgehaltene Geschäftsführer einen Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz, da dieser nur für eine Person vorgesehen ist.

Sollten Sie Geschäftsführer eines Unternehmens sein, so sollten es Ihnen am Herzen liegen umfassenden Rechtsschutz zu genießen – sollte dies noch nicht der Fall sein, so sollten Sie keine Zeit verlieren und direkt Gebrauch von unserem Tarifvergleich machen.

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