Dieser in der Privat- und Berufs-Rechtsschutz gebräuchliche Begriff beschreibt den Gesamtumsatz eines Versicherungsnehmers / einer Versicherungsnehmerin und dem mitversicherten Lebenspartner bzw. der Lebenspartnerin. Wenn dieser Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres unterhalb von 6.000,- € bleibt, kann die Versicherungsgesellschaft ein Rechtsschutz-Vertrag wie für Nichtselbständige anbieten. Zu beachten ist, dass ein solcher Rechtsschutz sich nicht auf rechtliche Auseinandersetzungen bezieht, der in Zusammenhang mit einer selbständig ausgeübten Tätigkeit einer der versicherten Personen im Rahmen des Vertrages steht.
Einzelheiten und individuelle Fragen sollten idealerweise im Dialog mit einem Kundenberater geklärt werden, unser Online Tarifcheck öffnet Ihnen die Tür zur passenden Versicherung.