Gerichtsstand

Der Gerichtsstand beschreibt den Sitz des zuständigen Gerichtes bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und wird auch als Gerichtsort bezeichnet. Die Richtlinien richten sich nach den anzuwendenden Vorschriften.

Für gewöhnlich fällt die Zuständigkeit auf das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte wohnhaft ist, bzw. sein Grundstück oder seine gewerbliche Niederlassung sich befindet. Jedoch kann ein solcher Gerichtsort von den Beteiligten des Prozesses frei vereinbart werden, was insbesondere bei Auseinandersetzungen in Vertragsfragen unter Kaufleuten oft angewandt wird.

Jeder Gewerbetreibende, der nach Art und Umfang seiner Ausübung eine kaufmännische Buchführung wahrnehmen muss, gilt als Vollkaufmann.

Werden Schadensersatzansprüche an eine Partei gestellt, kann auch das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk es zu der Ursache des Schadensersatzanspruches gekommen ist.

Bei Strafsachen ist in der Regel das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde, wobei das Verfahren, auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft, auch am Wohnort des Beschuldigten eingeleitet werden kann.

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