Die Gerichtskosten setzen sich aus den Gebühren (ergeben sich je nach Streitwert aus der Gerichtskosten-Tabelle – bei Straf- und Bußgeldverfahren nach der Strafhöhe) und Auslagen (Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer zusammen.
Als Auslagen bezeichnet man die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie die Auslagen für andere notwendige Behörden, wie der Polizei oder der Feuerwehr, deren Einsatz notwendig für ein richterliches Urteil war.
Da die Übernahme von Gerichtskosten in Form von Bußen und Strafen nicht Gegenstand des Rechtsschutzes sind, sind diese Kosten im Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, wenn sie das Ziel einer Verfahrenseinstellung haben, vom Versicherten selbst zu tragen.
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