Supranationalen Gerichten wurden von einzelnen Staaten bzw. Staatengruppen bestimmte Teile Rechtsprechungsbefugnisse übertragen und übergeben, sodass sie Hoheitsrechte besitzen, die ihnen von den übertragenden Staaten übertragen wurden. Zum Einsatz kommt die Rechtschutzversicherung meist dann, wenn Bedienstete einer nationalen oder supranationalen Organisation eine Auseinandersetzung wegen ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses oder Arbeitsverhältnisses benötigen.
Insofern besteht nach § 3, Abs. 3 b Versicherungsschutz, da es von dem prinzipiellen Rechtsschutz-Ausschluss der Verfahren vor supranationalen Gerichtshöfen abweicht.