Ein genetischer Schaden beschreibt einen körperlichen oder geistigen Schaden einer Person, der auf die Vererbungsanlagen zurückzuführen ist. Die Versicherungsgesellschaften gewähren nach § 3, Abs. 1 b nur dann Rechtsschutz, wenn der Schaden auf eine fehlerhafte medizinischen Behandlung zurückzuführen ist.