Geldstrafe

Eine Geldstrafe beträgt zwischen 5 und 360 Tagessätzen, richtet sich somit nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Täters, und ist die mildeste Form der Kriminalstrafe. Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden am regelmäßigen Durchschnittseinkommen einer Person festgemacht und gemessen und betragen dabei mindestens 1 € und maximal 5000 €.

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