Geldbuße

Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen geahndet und werden, ebenso wie Strafe, nicht von der Versicherung erstattet. Auch wenn das Ziel der Geldbuße eine Ausgleichzahlung für Gerichtskosten ist, kommt eine Übernahme durch den Versicherer nicht in Frage.


Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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