Bei „Gefahr“ handelt es sich im Versicherungsdeutsch um eine Möglichkeit materielle Verluste im Rahmen eines Versicherungsfalles tragen zu müssen, wobei die Versicherungsgesellschaften die Gefahr, je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag, übernehmen.
Kommt es nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrages zu Umständen, welche das Risiko des Eintretens eines Rechtsschutzfalles erhöhen bzw. die Höhe des Schadens kostspieliger werden lassen können, so spricht man von einer erhöhten Gefahr. Dies kann beispielweise höhere Mieten und Pachten, aber auch eine größere Wohnfläche oder eine Erhöhung der Anzahl der Mitversicherten sein.
Noch deutlicher wird es anhand des folgenden Beispiels der Verkehrs-Rechtsschutz. Wird ein LKW mit einer Nutzlast von über 4 t durch einen kleineren LKW ersetzt, so sinkt die Gefahr und somit wird die zu zahlende Prämie günstiger, wobei sich beim Wechsel von einem Kompaktwagen auf einen Kombi nichts ändert, da sich am Tarif an sich nichts ändert.
Ein weiteres Beispiel ist die Erhöhung der Angestelltenzahl in einem Betrieb des Kfz-Gewerbes, in dem zusätzliche Leute eingestellt und beschäftigt werden und sich die Anzahl der mitversicherten von 10 auf 20 verdoppelt. Diese Erhöhung der Mitarbeiter erhöht auch das Risiko der Versicherungsgesellschaft evtl. einen Leistungsanspruch erbringen zu müssen.
Als Versicherungsnehmer ist man verpflichtet dem Versicherer sämtliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen, damit eine neue Gefahreinstufung vorgenommen werden und ein neuer Beitrag berechnet werden kann. Die Änderungen müssen innerhalb von einem Monat an die Versicherung übermittelt werden, geschieht dies nicht, kann die Leistung gekürzt werden und im schlimmsten Fall komplett abgelehnt werden.
Ein Versicherungsvertrag bringt auch immer Rechte und Pflichten mit sich an die sich alle Parteien zu halten haben, unser Tarifvergleich hilft Ihnen einen Überblick über diese Pflichten zu erhalten.