Die Garage gehört zum Gebiet des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutzes und gilt als selbst- und eigenständig zu versichernde Einheit. Ist die Garage aber ein Teil einer Wohn- bzw. Gewerbeeinheit die rechtsschutzversichert ist, so geht der Rechtsschutzvertrag auch auf die Garage über. Ebenso verhält es sich mit Kfz- Stellplätzen und Carports.
Besitzen Sie eine Garage, ein Carport oder einen Kfz-Stellplatz, so sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält, wenn es zu Rechtsstreitereien kommt. Sie haben noch keine Rechtsschutzversicherung? Dann sollten Sie heute noch einen Blick auf unseren Tarifvergleich werfen.