Fußgänger – Rechtsschutz

Heute fällt der Begriff des Fußgänger-Rechtsschutzes unter den Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz und greift bei sämtlichen Fällen, die auf die Teilnahme am öffentlichen Verkehr in der Rolle als Radfahrer, Fahrgast oder Fußgänger zurückzuführen sind.

Die Eigenschaft als Fußgänger endet beispielsweise beim Betreten eines Gebäudes, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein Privatgebäude oder ein öffentliches Kaufhaus handelt. Ebenso endet die Rolle als Fußgänger beim Verlassen öffentlicher Wege und beim Betreten von z.B. Betriebsparkplätzen oder Sportanlagen, aber auch beim Ausüben sportlicher Tätigkeiten wie Snakeboard- oder Snowboardfahren.

Die Eigenschaft als Radfahrer endet z.B. beim Betreten bzw. Befahren eines Privatgrundstücks mit dem Rad, aber auch beim Beenden der körperlichen Verbindung mit dem Fahrrad, was i.d.R. durch Absteigen geschieht.

Gegenstand des Rechtsschutzes ist:

  • Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz

Auch als Fußgänger und Radfahrer im öffentlichen Verkehr kann man nicht gut genug vor rechtlichen Bedrohungen geschützt sein, die passende Rechtsschutzversicherung bietet den Schutz, den Sie wünschen. Unser Online Tarifcheck verschafft Ihnen eine klare Übersicht über die Angebote am Markt.

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