Führerschein

Ein Führerschein ist eine amtlich beglaubigte Bescheinigung, die das erfolgreiche Bestehen einer Fahrerlaubnisprüfung bestätigt. Der Führerschein ist bei jeder Art des Führens eines Kraftfahrzeuges mitzuführen. Für Verstöße wie das Verlegen oder Vergessen des Führerscheins wird im Rahmen der Verkehrs-Straf-Rechtsschutzversicherung Rechtsschutz eingeräumt. Der Führerschein kann auch auf Probe ausgestellt werden. Näheres dazu finden Sie unter dem Begriff der Fahrerlaubnis.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering