Die Anordnung eines Freiheitsentzuges, welcher durch ein Strafgericht veranlasst wird, bezeichnet man allgemein als Freiheitsstrafe. Das Strafmaß kann eine Dauer von einem Monat bis lebenslänglich betragen.
Kann oder will eine Person eine zuvor angeordnete gerichtliche Geldstrafe nicht begleichen, so kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verordnet werden.