Freiheitsstrafe

Die Anordnung eines Freiheitsentzuges, welcher durch ein Strafgericht veranlasst wird, bezeichnet man allgemein als Freiheitsstrafe. Das Strafmaß kann eine Dauer von einem Monat bis lebenslänglich betragen.

Kann oder will eine Person eine zuvor angeordnete gerichtliche Geldstrafe nicht begleichen, so kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verordnet werden.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering