Wenn zersplitterte bzw. unwirtschaftlich geformte ländliche Grundbesitztümer nach den neuen betriebswirtschaftlichen Aspekten zusammengelegt werden, so spricht man von einer Flurbereinigung, welche als Bodenordnungsverfahren das Ziel der Neuordnung der forst- und landwirtschaftlichen Grundbesitztümer hat. Fälle deren Gegenstand eine Flurbereinigung sind fallen nicht unter den Rechtsschutz.
Als gesetzliche Grundlage dient das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und zuständig ist die Flurbereinigungsbehörde, sodass diese auch für die Regelung und Anwendung zuständig ist, die Zuständigkeiten aber in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.