Firma

Der Name der im Handelsregister eingetragen ist und unter dem ein eingetragener Kaufmann oder ein Unternehmen Geschäfte betreibt wird als Firma bezeichnet. Dieser eingetragene Name muss nichts mit dem Namen des Firmeninhabers zu tun haben und kann somit auch einen Fantasienamen tragen. Aus dem Namen einer Firma soll die Rechtsform hervorgehen, sodass der Betrachter auf den ersten Blick feststellen kann, ob es sich beispielsweise um eine AG, GmbH, GbR, KG etc. handelt.

Kleinere Unternehmen wie Kioske, Gemüseläden, Tabakläden etc. tragen i.d.R. keine Firmenbezeichnungen im rechtlichen Sinne, da sie auch nicht im Handelsregister eingetragen sind. Auch selbständig Tätige, Freiberufler wie Anwälte und Ärzte gelten nicht als Firmeninhaber und bedürfen somit keiner Handelsregistereintragung.
Sowohl für die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, als auch für jene die keiner Eintragung bedürfen gelten die Rechtsschutzformen §§ 24 und 28.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering