Das Familienrecht beinhaltet sowohl alle Rechtsvorschriften hinsichtlich der rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch eine Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Für diesen Bereich des Rechts gibt es seitens der Versicherer lediglich einen Beratungs-Rechtsschutz.
Im Familienrecht werden beispielsweise die Schließung von Ehen und deren Scheidung, das eheliche Güterrecht, Unterhaltspflichten und die Rechte nichtehelicher Kinder geregelt.
Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt bei nicht-verwandtschaftlichen Beziehungen Fragen hinsichtlich gesetzlicher Vertretungsfunktionen in Form von Vormundschaften, Pflegschaften und rechtlichen Betreuungen.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft den versicherten Personen ganz gleich ob in gerichtlicher oder beratender Funktion. Ein Tarifvergleich verschafft Ihnen einen Überblick über die Angebotspalette der Anbieter.