Dies ist die veraltete und somit frühere Bezeichnung für den Privat-Rechtsschutz, den Berufs-Rechtsschutz und den Verkehrs-Rechtsschutz für berufstätige Personen die zu den Lohn- und Gehaltsempfängern zählen.
Familien -, Verkehrs – und Berufs – Rechtsschutz (FVB – RS)
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