Dieser Begriff ist die veraltete Bezeichnung für die heutige Kombination aus einer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung. Die Zusammensetzung dieser beiden Versicherungen ist eine sinnvolle und preiswerte Möglichkeit eine komplette Familie vor eventuellen Kosten eines unerwarteten gerichtlichen Verfahrens zu schützen. Sowohl der Vertragsnehmer, als auch der / die Ehepartner / in, als auch die Kinder sind mitversichert, wobei auch nichteheliche Partner und Kinder mitversichert werden können. Selbstverständlich hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit die Versicherung anzupassen und gewisse Rechtsbereiche ein- oder auszuschließen, sodass er den Versicherungsschutz individualisieren kann.
Machen Sie noch heute den Tarifcheck und schützen Sie sich und Ihre Familie … es lohnt sich.