Gegenstand ist das Verbot ein Kraftfahrzeug (entweder einer bestimmten oder jeder Art) im Bereich der Straßenverkehrsordnung zu führen. Es kann für die Dauer von 1 – 3 Monaten von einer Verwaltungsbehörde oder einem Strafgericht nach Begehen einer Ordnungswidrigkeit im Rahmen eines Bußgeldverfahrens ausgesprochen werden. Ein Fahrverbot steht nicht in Verbindung mit einem Entzug der Fahrerlaubnis, da der Führerschein für die Zeit des Fahrverbots lediglich vom zuständigen Amt verwahrt wird. Da es sich bei einem Fahrverbot um einen Sonderfall der Fahrerlaubniseinschränkung handelt wird Rechtsschutz gewährt.
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